Bestatterleistungen
ca. 3.300 €
Sarg oder Urne, Überführung, hygienische Versorgung, Behördengänge, Organisation der Trauerfeier und bei einer Feuerbestattung die Einäscherung im Krematorium. Durchschnittswert laut bestatter.de.
Hier finden Sie alle Friedhofsgebühren der Stadt Braunschweig laut aktueller Gebührensatzung, verständliche Beispielrechnungen und einen Rechner, mit dem Sie die Kosten für Ihre Situation in Ruhe schätzen können.
Text: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Ruheweg. Fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in. Gebühren laut Satzungsfassung: 22. Änderungssatzung vom 17.12.2024 (Amtsblatt Nr. 12 vom 19.12.2024).
Die Kosten einer Beerdigung in Braunschweig bestehen aus drei Teilen: den Bestatterleistungen, den Friedhofsgebühren der Stadt und den Fremdleistungen. Wer diese drei Blöcke kennt, kann jeden Kostenvoranschlag leichter lesen und vergleichen.
ca. 3.300 €
Sarg oder Urne, Überführung, hygienische Versorgung, Behördengänge, Organisation der Trauerfeier und bei einer Feuerbestattung die Einäscherung im Krematorium. Durchschnittswert laut bestatter.de.
1.955,50 € bis 3.075,40 €
Nutzungsrecht an der Grabstätte, Grundgebühr, Beisetzung und Feierhalle. Die Friedhofsverwaltung berechnet sie nach der Gebührensatzung der Stadt Braunschweig. Spanne für Urnengrab 1 m² bis Einzelgrab.
nach Angebot
Grabstein vom Steinmetz, Blumenschmuck, Traueranzeige, Trauerredner und spätere Grabpflege. Die Werte für Ihre Wünsche liefert der Partner-Bestatter mit dem Kostenvoranschlag.
Die Bestatterleistungen sind der Teil, den Sie am stärksten gestalten können. Ein schlichter Sarg, eine einfache Urne oder der Verzicht auf eine aufwendige Dekoration verändern die Summe deutlich. Die Friedhofsgebühren dagegen sind für alle gleich. Sie richten sich allein nach der gewählten Grabart, der Ruhezeit und dem Wochentag der Beisetzung. Bei einer Erdbestattung beträgt die Ruhezeit in Braunschweig 25 Jahre, bei einer Urnenbestattung in der Regel 20 Jahre.
Bei einer Feuerbestattung kommen die Kosten für die Einäscherung im Krematorium hinzu. Diese Leistung rechnet in der Regel der Bestatter mit ab, deshalb steckt sie im Richtwert für die Bestatterleistungen. Auch die Überführung vom Sterbeort, etwa aus einer Klinik oder einem Pflegeheim, gehört zu diesem Block.
Ein guter Kostenvoranschlag trennt diese drei Blöcke sauber voneinander. Achten Sie darauf, dass jede Position einzeln aufgeführt ist: der Sarg oder die Urne, die Überführung, die Trauerfeier, die Gebühren der Friedhofsverwaltung und die Fremdleistungen. Durchlaufende Posten wie Friedhofsgebühren oder die Gebühr für die Sterbeurkunde reicht der Bestatter meist ohne Aufschlag weiter. Fragen Sie nach, wenn eine Pauschale nicht erkennen lässt, was sie enthält. So vermeiden Sie spätere Überraschungen und können in Ruhe entscheiden, welche Leistungen Ihnen wichtig sind.
Mit diesem Rechner ermitteln Sie die Friedhofsgebühren der Stadt Braunschweig für Ihre Auswahl und sehen die geschätzten Gesamtkosten einschließlich eines Richtwerts für die Bestatterleistungen. Jede Zeile nennt die Tarifstelle der Satzung, damit Sie den Betrag selbst nachprüfen können. Voreingestellt ist eine Erdbestattung im Einzelgrab an einem Werktag mit Trauerfeier.
| Leistung | Tarifstelle | Betrag |
|---|---|---|
| Nutzungsrecht Erdwahlgrab, Einzelgrab (25 Jahre) | TS 2.1.2 | 1.583,00 € |
| Grundgebühr 32,90 € × 25 Jahre | TS 1 | 822,50 € |
| Beisetzung werktags | TS 4.1.3 | 438,90 € |
| Feierhalle I, 30 Minuten, werktags | TS 5.5 | 231,00 € |
| Summe Friedhofsgebühren | 3.075,40 € | |
| Bestatterleistungen, Richtwert (Bundesverband Deutscher Bestatter) | ca. 3.300 € | |
| Geschätzte Gesamtkosten | ca. 6.375,40 € | |
Ohne Grabstein, Blumen, Traueranzeige und weitere Fremdleistungen. Ohne Gewähr.
Verbindliches Angebot für diese Auswahl anfordernEine Erklärung jeder Position finden Sie auf der Seite Kostenrechner.
Die Friedhofsgebühren in Braunschweig legt die Stadt in ihrer Gebührensatzung fest. Die folgende Tabelle zeigt alle Grabarten, die Gebühren für die Beisetzung und die Feierhalle mit der jeweiligen Tarifstelle.
| Leistung | Nutzungsdauer | Gebühr | Tarifstelle |
|---|---|---|---|
| Erdreihengrab | 25 Jahre | 1.144,00 € | TS 2.1.1 |
| Erdwahlgrab, Einzelgrab | 25 Jahre | 1.583,00 € | TS 2.1.2 |
| Erdwahlgrab, Doppelgrab | 25 Jahre | 2.723,00 € | TS 2.1.3 |
| Urnengrab 0,5 m² | 20 Jahre | 810,00 € | TS 2.3.3 |
| Urnengrab 1,0 m² | 20 Jahre | 962,00 € | TS 2.3.5 |
| Urnenkammer im Innenkolumbarium | 20 Jahre | 1.339,80 € | TS 2.3.8 |
| Urnengrab 0,5 m², 15 Jahre | 15 Jahre | 607,50 € | TS 2.4.3 |
| Urnengrab 1,0 m², 15 Jahre | 15 Jahre | 722,00 € | TS 2.4.5 |
| Erdbeisetzung werktags | je Vorgang | 438,90 € | TS 4.1.3 |
| Erdbeisetzung samstags | je Vorgang | 759,00 € | TS 4.1.4 |
| Urnenbeisetzung werktags | je Vorgang | 104,50 € | TS 4.3.1 |
| Urnenbeisetzung samstags | je Vorgang | 324,50 € | TS 4.3.2 |
| Beisetzung Kolumbarium werktags | je Vorgang | 82,50 € | TS 4.3.7 |
| Beisetzung Kolumbarium samstags | je Vorgang | 275,00 € | TS 4.3.7 |
| Feierhalle I werktags, 30 Minuten | je Vorgang | 231,00 € | TS 5.5 |
| Feierhalle I samstags, 30 Minuten | je Vorgang | 407,00 € | TS 5.9 |
Zusätzlich erhebt die Stadt eine Grundgebühr von 32,90 € pro Jahr (TS 1). Sie fällt für die gesamte Nutzungsdauer an. Für ein Erdgrab mit 25 Jahren sind das 822,50 €, für ein Urnengrab mit 20 Jahren 658,00 €. Die Grundgebühr deckt allgemeine Aufwendungen wie Wege, Wasserstellen und die Pflege der Anlagen.
Ein Reihengrab wird der Reihe nach vergeben und kann nicht verlängert werden. Bei einem Wahlgrab wählen Sie die Lage der Grabstelle selbst und können das Nutzungsrecht später verlängern. Das Doppelgrab bietet Platz für zwei Verstorbene, etwa für ein Ehepaar. Im Kolumbarium wird die Urne in einer Kammer in einem Gebäude beigesetzt, eine eigene Grabpflege entfällt dann.
Ausführlich mit Beispielrechnungen: Erdbestattung in Braunschweig und Urnenbestattung in Braunschweig.
Quelle: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Braunschweig, 22. Änderungssatzung vom 17.12.2024 (Amtsblatt Nr. 12 vom 19.12.2024). Satzung als PDF. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid der Friedhofsverwaltung.
Die Stadt Braunschweig betreibt den Stadtfriedhof, den Reformierten Friedhof und 16 Ortsteilfriedhöfe, für alle gilt dieselbe Gebührensatzung. Die Wahl des Friedhofs verändert die städtischen Gebühren also nicht. Sie entscheidet aber über die Lage der Grabstätte, den Weg für Besuche und die angebotenen Grabarten.
Ortsteilfriedhöfe: Bevenrode, Bienrode, Broitzem, Harxbüttel, Hondelage, Lamme, Rautheim, Rüningen, Schapen, Stöckheim, Thune, Timmerlah, Volkmarode, Waggum, Wenden, Veltenhof.
Lage, Grabarten und Öffnungszeiten finden Sie auf den Seiten zum Stadtfriedhof, zum kirchlichen Hauptfriedhof und zum St. Magnifriedhof. Eine Übersicht aller Friedhöfe im Stadtgebiet bietet die Seite Friedhöfe in Braunschweig. Auf kirchlichen Friedhöfen gelten eigene Gebühren.
Viele Familien wünschen sich heute eine Baumbestattung oder eine anonyme Bestattung. Ob und auf welchem Friedhof in Braunschweig solche Formen möglich sind, klären Sie am besten mit der Friedhofsverwaltung oder dem Partner-Bestatter. Eine Seebestattung findet außerhalb Niedersachsens auf Nord- oder Ostsee statt und wird vollständig über den Bestatter organisiert.
Sparen können Sie in Braunschweig vor allem beim Termin, bei der Grabgröße und bei der Dauer des Nutzungsrechts. Eine würdige Beisetzung hängt nicht von der Höhe der Rechnung ab.
Wer frühzeitig plant, kann mit einer Bestattungsvorsorge festlegen, welche Form der Beisetzung gewünscht ist. Das entlastet die Angehörigen später bei vielen Entscheidungen. Fragen Sie beim Bestatter auch nach, ob Sterbegeld aus einer Versicherung oder Leistungen eines Arbeitgebers zur Verfügung stehen.
Die Kosten der Beerdigung tragen in erster Linie die Erben, so regelt es § 1968 BGB. Sie zahlen aus dem Nachlass oder, wenn dieser nicht reicht, aus eigenen Mitteln.
Gibt es keine Erben oder schlagen alle das Erbe aus, trifft die Bestattungspflicht die nahen Angehörigen. [Redaktion: Bestattungspflicht nach Niedersächsischem Bestattungsgesetz mit Fundstelle ergänzen]
Können die Verpflichteten die Kosten nicht zumutbar tragen, übernimmt das Sozialamt auf Antrag die erforderlichen Kosten nach § 74 SGB XII. Man spricht dann von einer Sozialbestattung. Stellen Sie den Antrag möglichst vor der Beauftragung des Bestatters. [Redaktion: zuständige Stelle Stadt Braunschweig ergänzen] Mehr dazu auf der Seite Sozialbestattung in Braunschweig.
Dieser Abschnitt gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Die folgenden Antworten beziehen sich auf die städtischen Gebühren in Braunschweig und auf Durchschnittswerte.
Eine klassische Erdbestattung im Einzelgrab kostet in Braunschweig ca. 6.400 € ohne Grabstein. Darin stecken 3.075,40 € Friedhofsgebühren für Nutzungsrecht, Grundgebühr, Beisetzung werktags und Feierhalle sowie ein Richtwert von ca. 3.300 € für die Bestatterleistungen. Grabstein, Blumen und Traueranzeige kommen hinzu.
Bei den städtischen Gebühren ist ein Urnengrab mit 0,5 m² und 15 Jahren Nutzungsdauer die niedrigste Grabart. Mit Grundgebühr und Urnenbeisetzung werktags, ohne Trauerfeier in der Feierhalle, ergeben sich 1.205,50 € Friedhofsgebühren. Hinzu kommen die Kosten für Einäscherung und Bestatterleistungen.
Die Kosten der Beerdigung tragen nach § 1968 BGB zunächst die Erben. Reicht der Nachlass nicht und können die Verpflichteten die Kosten nicht zumutbar tragen, kann beim Sozialamt eine Übernahme nach § 74 SGB XII beantragt werden. Wer bestattungspflichtig ist, regelt in Niedersachsen das Landesrecht.
Für Braunschweig sollten Sie für die Friedhofsgebühren zwischen 1.955,50 € (Urnengrab 1,0 m² mit Feier) und 3.075,40 € (Einzelgrab mit Feier) einplanen. Dazu kommen Bestatterleistungen von durchschnittlich ca. 3.300 € sowie Fremdleistungen wie Grabstein und Blumen.
Das Nutzungsrecht für 20 Jahre kostet 810,00 € für ein Urnengrab mit 0,5 m² und 962,00 € für 1,0 m². Für 15 Jahre sind es 607,50 € beziehungsweise 722,00 €. Eine Urnenkammer im Innenkolumbarium kostet 1.339,80 €. Grundgebühr und Beisetzung werden zusätzlich berechnet.
Am Samstag arbeitet die Friedhofsverwaltung außerhalb der regulären Dienstzeit, deshalb sieht die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Braunschweig höhere Gebühren vor. Eine Erdbeisetzung kostet samstags 759,00 € statt 438,90 €, eine Urnenbeisetzung 324,50 € statt 104,50 € und die Feierhalle 407,00 € statt 231,00 €.
Sie erhalten ein schriftliches Angebot innerhalb eines Werktags. Wir leiten Ihre Anfrage an unseren Partner-Bestatter in Braunschweig weiter, der sich bei Ihnen meldet. Ruheweg ist ein Informations- und Vermittlungsdienst und selbst kein Bestattungsunternehmen.
Ihre Auswahl aus dem Rechner wird übernommen. Der Kostenvoranschlag nennt neben den Friedhofsgebühren auch die Bestatterleistungen und die Fremdleistungen, die Sie wünschen.
Tag und Nacht erreichbar
[Redaktion: Telefonnummer]
Ruheweg ist ein Angebot der Premium Lead GmbH. Wir bereiten die öffentlichen Gebühren der Stadt Braunschweig verständlich auf und vermitteln Anfragen an einen Partner-Bestatter vor Ort. Für die Vermittlung erhalten wir eine Vergütung vom Partner-Bestatter, für Sie ist die Anfrage kostenfrei. Zuletzt aktualisiert: [Redaktion: Datum].
Doppelgrab zum Vergleich: 2.723,00 € (TS 2.1.3), Urnenkammer 1.339,80 € (TS 2.3.8).